Konditionen
Grundversicherung: Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt (seit 01.07.22) die Kosten für die psychologische Psychotherapie, sofern sie auf Anordnung eines Arztes** erfolgt. Die Kosten richten sich nach dem geltenden Psytarif der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Das Formular für die Anordnung finden Sie hier: Anordnung.pdf
Zusatzversicherung: Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten. Je nach Versicherung gelten unterschiedliche Konditionen. Bitte erfragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung den Umfang und die Bedingungen (ärztliche Verordnung) für eine Kostenübernahme.
Selbstzahlung: Sie können selbstverständlich auch selber für die Therapie aufkommen. Für eine Sitzung von 50 Minuten werden 180.00 CHF in Rechnung gestellt. Ihr Vorteil ist, dass keine ärztliche Überweisung notwendig ist und sie unabhängig von der Krankenkasse oder dem Versicherungsmodell sind.
Absagen | Verschiebungen
Vereinbarte Termin sind verbindlich. Falls Sie verhindert sind, können Sitzungen bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt oder verschoben werden. Bei verspäteter Absage kann eine Unkostengebühr verrechnet werden.
**AllgemeinmedizinerIn, PsychiaterIn, oder ein/e Facharzt/Fachärztin mit interdisziplinärem Schwerpunkt psychosomatische und psychosoziale Medizin